Hallennutzung Info

Hallo zusammen,
anbei die Information zur Nutzung der Sportstätten in Schwäbisch Gmünd, vom 23.09.2020:

Seit dem 14.09.2020 sind nun auch die Schulen wieder mit ihrem Sportunterricht in den städtischen Sportstätten. Die Schulen haben vom Kultusministerium Baden-Württemberg enge Vorschriften für Schutzmaßnahmen erhalten. Wir bitten Sie, die Schulen in ihrem schwierigen Bemühen, um einen möglichst pandemiefreien Schulalltag zu unterstützen und die nachfolgenden Regelungen zu berücksichtigen. Dies dient auch Ihrem Schutz.
Grundsätzlich sind Nutzungen während der Schulzeit und Nutzungen nach der Schulzeit zu unterscheiden. Für Angebote, die während der Schulzeit stattfinden gelten folgende Anforderungen:

  • Angebote, die während der Schulzeit im Schulgebäude/auf dem Schulgelände/ in der Schulsporthalle stattfinden sind nur zulässig, wenn sich durch organisatorische Maßnahmen eine Mischung von schulischen Nutzern und nichtschulischen
    Nutzern vermeiden lässt. Eine Absprache mit der jeweiligen Schulleitung ist hier zwingend erforderlich
  • Schulische Nutzung hat stets Vorrang vor der Nutzung für andere Zwecke
  • Auf dem Schulgelände gilt die Pflicht zum Tragen einer nicht-medizinischen Alltagsmaske oder einer vergleichbaren Mund-Nasen-Bedeckung


Sportangebote nach der Schulnutzung sind in den Gmünder Sportstätten unter folgenden Voraussetzungen möglich:

Erstellung eines Schutz- und Hygienekonzeptes, das die gültigen Corona-Verordnungen des Landes Baden-Württemberg berücksichtigt und umsetzt. Diese Konzepte müssen zwingend die Reinigung der Sportstätten beinhalten. Diese Anforderung ist in den Verordnungen für den Schulbetrieb neu und betrifft auch die Sportstätten, die durch die Schulen und Vereine genutzt werden. Voraussetzung für die Nutzung der Räume/ Hallen/Plätze für nichtschulische Zwecke ist, dass eine Mischung von schulischen und nichtschulischen Nutzern vermieden wird und die Reinigung zwischen schulischer und nichtschulischer Nutzung sichergestellt ist (§ 5 Abs. 1 CoronaVO Schule).
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine weitere zusätzliche Reinigung nicht durch das städtische Reinigungspersonal erfolgen kann. Das Gebäudemanagement der Stadt ist bereits durch zusätzliche Reinigungen an den Schulen und in den Kindergärten ge-bunden.

Neu! Reinigung der Sportstätten nach der Nutzung:
Nach der Nutzung einer Sportstätte sind durch die Sportvereine (Nutzer) die Handkon-taktflächen (Türgriffe, Handläufe, Tische, Lichtschalter, Turnbänke, Schränke, Bänke in den Umkleiden usw.) und die benutzten Sportgeräte stets zu reinigen. Diese neue An-forderung muss in Ihr Hygiene- und Schutzkonzept aufgenommen werden.

Reinigung:

  • Es sind alle Handkontaktflächen (insbesondere Türgriffe, Lichtschalter, Fenster-griffe, Handläufe, Tische, Küchenutensilien etc.) und Geräte, die benutzt wurden, zu reinigen.
  • Die Reinigung muss mit einem geeigneten, tensidhaltigen Reinigungsmittel er-folgen.
  • Die Anwendung von Desinfektionsmitteln ist nicht zwingend erforderlich.
  • Reinigungsmittel sind vom Nutzer selbst mitzubringen. Beispiel: Küchenrolle und Flächendesinfektionsmittel oder feuchte Allzwecktücher. Diese werden nicht von der Stadt Schwäbisch Gmünd oder der Schule gestellt.
  • Bitte achten Sie darauf, dass zur Reinigung der Sportgeräte keine „scharfen“ Reinigungsmittel verwendet werden, die das Material angreifen.
  • Bei Sportarten, bei denen Bälle zum Einsatz kommen, ist darauf zu achten, dass vor und nach der Trainings- und Übungseinheit die Hände gründlich mit geeig-neten Hygienemitteln gesäubert werden.
  • Ebenfalls können Schwimm- und Trainingsutensilien des Anbieters oder Betrei-bers verwendet werden. Soweit beim bestimmungsgemäßen Gebrauch dieser Utensilien ein Kontakt zu Schleimhäuten erfolgt oder erfolgen kann, sind sie vor der erstmaligen Verwendung und vor jeder Wiederverwendung mit einem ge-eigneten Reinigungsmittel zu reinigen

Duschen und Toiletten:
Auf eine Nutzung der Duschen soll nach Möglichkeit verzichtet oder zeitlich sehr einge-schränkt werden. Der Mindestabstand von 1,5 m ist in Duschen und Toiletten dringend einzuhalten.

Informationsangebote der Sportfachverbände:
Nutzen Sie die sportartenspezifischen Informationen Ihrer Sportfachverbände. Die meisten Sportfachverbände haben eigen Empfehlungen für den Trainings- und Wettkampfbe-trieb erstellt.

Gemeinsam durch den Herbst und Winter:
Im Frühjahr und Sommer 2020 konnten viele Institutionen und Organisationen ihre Veranstaltungen ins Freie verlegen oder noch verschieben. Dies wird mit dem Andauern der COVID-19-Pandemie und dem Beginn der kalten Jahreszeit immer schwieriger. Große Räume für Versammlungen aller Art sind rar. Die Sporthallen und Gemeindehallen sind daher schnell in den Fokus auch anderer Gruppierungen geraten. Wir bitten Sie, weitere Nutzungen, wie Musikproben, Elternabende, Hauptversammlungen wohlwollend aufzunehmen.
Die oben genannten Vorgaben sind einzuhalten. Bitte lassen Sie uns Ihr Hygienekonzept für die Durchführung ihres Angebots zukommen. Angebote in Schulgebäuden können ab 05. Oktober 2020 wieder stattfinden.

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